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GRUNDGEBÜHR | ||
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Für jedes Grundstück, auf dem eine Kläranlage oder eine abflusslose Grube betrieben wird, wird eine Grundgebühr je Anlage und Jahr erhoben. | 18,00 € | |
ZUSATZGEBÜHR | ||
Für Hauskläranlagen, die die Voraussetzung der DIN 4261 erfüllen (2-jähriger Abfuhrrhythmus) inkl. 2m³, wird pro Jahr erhoben. | 96,00 € | |
Für Kläranlagen, die die Voraussetzung der DIN 4261 nicht erfüllen (jähriger Abfuhrrhythmus) inkl. 2m³ wird pro Jahr erhoben. | 190,80 € | |
Für Technische Anlagen mit Bedarfsabfuhr wird erhoben. | 198,00 € pro Abfuhr € zuzügl. 31,00 € je m³ |
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Für Sonderentleerungen innerhalb von 3 Tagen wird eine Gebühr erhoben. | 210,00 € pro Abfuhr zuzügl. 65,00 € je m³ |
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Notabfuhr innerhalb von 24 Stunden. | 350,00 € pro Abfuhr zuzügl. 65,00 € je m³ |
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Sollte bei Hauskläranlagen nach den Absätzen (2) a) und b) mehr als 2m³ entsorgt werden müssen, wird je zusätzlichen m³ ein eine Gebühr erhoben. | 31,00 € | |
Eine Änderung in der Gebührenhöhe erfolgt durch Nachtragssatzung, wenn die wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse dieses erfordern. | ||
Abwassergebühren werden ohne MWSt. berechnet |