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Gebühren Kleinkläranlagen

Abwassergebühren - Kleinkläranlagen

GRUNDGEBÜHR
Für jedes Grundstück, auf dem eine Kläranlage oder eine abflusslose Grube betrieben wird, wird eine Grundgebühr je Anlage und Jahr erhoben. 15,00 €
ZUSATZGEBÜHR
Für Hauskläranlagen, die die Voraussetzung der DIN 4261 erfüllen (2-jähriger Abfuhrrhythmus) inkl. 2m³, wird pro Jahr erhoben. 84,79 €
Für Kläranlagen, die die Voraussetzung der DIN 4261 nicht erfüllen (jähriger Abfuhrrhythmus) inkl. 2m³ wird pro Jahr erhoben. 169,58 €
Für Technische Anlagen mit Bedarfsabfuhr wird erhoben. 188,85 € pro Abfuhr €
zuzügl. 26,18 € je m³
Für Sonderentleerungen innerhalb von 3 Tagen wird eine Gebühr erhoben. 200,81 € pro Abfuhr
zuzügl. 60,82 € je m³
Notabfuhr innerhalb von 24 Stunden. 339,15 € pro Abfuhr
zuzügl. 60,82 € je m³
Sollte bei Hauskläranlagen nach den Absätzen (2) a) und b) mehr als 2m³ entsorgt werden müssen, wird je zusätzlichen m³ ein eine Gebühr erhoben. 26,18 €
Eine Änderung in der Gebührenhöhe erfolgt durch Nachtragssatzung, wenn die wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse dieses erfordern.
Abwassergebühren werden ohne MWSt. berechnet
 

Drei Harden:
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Zähler
Sie finden den Zählerstand auf Ihrer Wasseruhr. Den Wert, der dort angezeigt wird, übernehmen Sie bitte als Ihren Zählerstand in das Formular.