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Bekanntmachungen

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2024

Bekanntmachung des ZwV Wasserversorgung DREI HARDEN

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 01.12.2023 folgendes beschlossen:

3.1. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2022
3.2. Entlastung des Verbandsvorstehers
3.3. Übertragung der Schmutzwasserbeseitigungsaufgabe der Gemeinde Rodenäs auf den Zweckverband
3.4. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Bosbüll
3.5. 4. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Risum-Lindholm (Gebührenerhöhung)
3.6. 3. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Stedesand (Gebührenerhöhung)
3.7. Erhöhung des Stundenverrechnungssatzes der Monteure
3.8. Erhöhung der Abwasserabrechnungsgebühr
3.8.a. Einführung einer Gebühr für Hydrantenpläne und Hydrantenmessungen im Rahmen von Bauvorhaben
3.9. 5. Nachtrag zur Wasserabgabensatzung; Erhöhung der Gebührensätze
3.10. Abwasserwirtschaftspläne 2023 / 2024
3.11. Trinkwasserwirtschaftspläne 2023 / 2024
3.12. 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2023 "Drei Harden gesamt" sowie den Wirtschaftsplan 2024 "Drei Harden gesamt"
3.13. Wirtschaftsprüfer für das Wirtschaftsjahr 2024

Der Jahresbericht liegt in der Zeit vom 08.01.2024 bis 22.01.2024 im Verwaltungsgebäude, Gotteskoogstraße 46, 25899 Niebüll während der Geschäftszeiten öffentlich aus und kann dort nach tel. Anmeldung eingesehen werden.

Niebüll, 01.12.2023

Verbandsvorsteher Nissen

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 01.12.2023 nachfolgende Punkte, Satzungen bzw. Satzungssänderung mit Wirkung zum 01.01.2024 beschlossen:

  • 4. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Risum-Lindholm
    § 5 "Gebührensätze": (2) Die Zusatzgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt
    2,60 Euro/m3.

  • 3. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Stedesand
    § 13 "Gebührensätze": (2) Die Zusatzgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt
    1,40 Euro/m3.

  • Erhöhung des Stundenverrechnungssatzes der Monteure auf 52,00 Euro / Stunde

  • Erhöhung der Abwasserabrechnungsgebühr auf 6,50 Euro / Abrechnung

  • Einführung von Gebühren für Hydrantenpläne und Hydrantenmessungen
    Für Auskünfte an Bauherren und Planer zur Lage von Hydranten im Umkreis von 300 m eines Gebäudes wird eine Gebühr in Höhe von 33,64 € (Bruttopreis 36,00 €) erhoben. Für Auskünfte an Bauherren und Planer zur Leistungsmessung von Hydranten wird eine Gebühr in Höhe von 319,63 € (Bruttopreis 342,00 €) erhoben.

  • 5. Nachtrag zur Wasserabgabensatzung
    § 11 "Gebührensätze": (2) Verbrauchsgebühr; Für jeden vollen m³ wird 1,00 Euro (zuzügl. MwSt.) berechnet


Niebüll, 01.12.2023

Verbandsvorsteher Nissen

2023

Bekanntmachung des ZwV Wasserversorgung DREI HARDEN

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 09.12.2022 folgendes beschlossen:

3.1. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2021
3.2. Entlastung des Verbandsvorstehers
3.3. Änderung der Verbandssatzung
3.4. Nachwahl eines Hauptausschussmitgliedes
3.5. Übertragung der Schmutzwasserbeseitigungsaufgabe der Gemeinde Humptrup auf den ZwV Drei Harden
3.6. 3. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Tinningstedt (Gebührenerhöhung)
3.7. 3. Nachtrag zur Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen (Gebührenerhöhung)
3.8. 4. Nachtrag über die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Dagebüll (Gebührenerhöhung)
3.9. 4. Nachtrag zur Wasserabgabensatzung (Gebührenerhöhung)
3.10. Abwasserwirtschaftspläne 2022/2023 der Gemeinden Risum-Lindholm, Aventoft, Humptrup, Neukirchen, Stedesand, Galmsbüll, Dagebüll, Tinningstedt, Emmelsbüll-Horsbüll, Bosbüll, Enge-Sande, Karlum und Kleinkläranlagen
3.11. 1. Nachtrag zum Trinkwasserwirtschaftsplan 2022 und den Trinkwasserwirtschaftsplan 2023
3.12. 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2022 "Drei Harden gesamt" und den Wirtschaftsplan 2023 "Drei Harden gesamt"
3.13. Wirtschaftsprüfer für das Wirtschaftsjahr 2023

Der Jahresbericht liegt in der Zeit vom 09.01.2023 bis 23.01.2023 im Verwaltungsgebäude, Gotteskoogstraße 46, 25899 Niebüll während der Geschäftszeiten öffentlich aus und kann dort nach tel. Anmeldung eingesehen werden.
Niebüll, 09.12.2022

Verbandsvorsteher Nissen

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 09.12.2022 nachfolgende Punkte, Satzungen bzw. Satzungssänderung mit Wirkung zum 01.01.2023 beschlossen:

  • 4. Nachtrag zur Wasserabgabensatzung
    • § 11 "Gebührensätze": (1) monatliche Grundgebühr
      QN 2,5 / Q3 4
      6,00 Euro (zuzügl. MwSt.)
      QN 6 / Q3 10
      7,20 Euro (zuzügl. MwSt.)
      QN 10 / Q3 16
      12,30 Euro (zuzügl. MwSt.)
      QN 15 / Q3 25
      29,00 Euro (zuzügl. MwSt.)
      QN 40 / Q3 63
      34,00 Euro (zuzügl. MwSt.)
      QN 60 / Q3 100
      44,00 Euro (zuzügl. MwSt.)
      QN 100 / Q3 160
      55,00 Euro (zuzügl. MwSt.)
      (2) Verbrauchsgebühr
      Für jeden vollen m3 wird 0,95 Euro (zuzügl. MwSt.) berechnet.

      Download: 4. Nachtrag zur Wasserabgabensatzung

    Niebüll, 09.12.2022

    Verbandsvorsteher Nissen

2022

Bekanntmachung des ZwV Wasserversorgung DREI HARDEN

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 03.12.2021 folgendes beschlossen:

3.1. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2020
3.2. Entlastung des Verbandsvorstehers
3.3. Nachwahl eines Hauptausschussmitgliedes mit Stellvertretung
3.4. 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Enge-Sande
3.5. 3. Nachtrag über die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Dagebüll
3.6. Abwasserwirtschaftspläne 2021/2022 der Gemeinden Risum-Lindholm, Aventoft, Neukirchen, Stedesand, Galmsbüll, Dagebüll, Tinningstedt, Emmelsbüll-Horsbüll, Bosbüll, Enge-Sande, Karlum und Kleinkläranlagen
3.7. 1. Nachtrag zum Trinkwasserwirtschaftsplan 2021 und den Trinkwasserwirtschaftsplan 2022
3.8. 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2021 "Drei Harden gesamt" und den Wirtschaftsplan 2022 "Drei Harden gesamt"
3.9. Wirtschaftsprüfer für das Wirtschaftsjahr 2022

Der Jahresbericht liegt in der Zeit vom 10.01.2022 bis 24.01.2022 im Verwaltungsgebäude, Gotteskoogstraße 46, 25899 Niebüll während der Geschäftszeiten öffentlich aus und kann dort nach tel. Anmeldung eingesehen werden.
Niebüll, 03.12.2021

Verbandsvorsteher Nissen

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 03.12.2021 nachfolgende Punkte, Satzungen bzw. Satzungssänderung mit Wirkung zum 01.01.2022 beschlossen:


Niebüll, 03.12.2021

Verbandsvorsteher Nissen

2021

Bekanntmachung des ZwV Wasserversorgung DREI HARDEN

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 03.12.2020 folgendes beschlossen:

3.1. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2019
3.2. Entlastung des Verbandsvorstehers
3.3. 2. Nachtrag zur Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen des ZV WV Drei Harden (Kleinkläranlagensatzung)
3.4. 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Galmsbüll
3.5. 2. Nachtrag über die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Tinningstedt
3.6. 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Karlum
3.7. Abwasserwirtschaftspläne 2020/2021 der Gemeinden Risum-Lindholm, Aventoft, Neukirchen, Stedesand, Galmsbüll, Dagebüll, Tinningstedt, Emmelsbüll-Horsbüll, Bosbüll, Enge-Sande, Karlum und Kleinkläranlagen
3.8. 1. Nachtrag zum Trinkwasserwirtschaftsplan 2020 und den Trinkwasserwirtschaftsplan 2021
3.9. 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020 "Drei Harden gesamt" und den Wirtschaftsplan 2021 "Drei Harden gesamt"
3.10. Wirtschaftsprüfer für das Wirtschaftsjahr 2021

Der Jahresbericht liegt in der Zeit vom 11.01.2021 bis 29.01.2021 im Verwaltungsgebäude, Gotteskoogstraße 46, 25899 Niebüll während der Geschäftszeiten öffentlich aus.
Niebüll, 03.12.2020

Verbandsvorsteher Nissen

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 03.12.2020 nachfolgende Punkte, Satzungen bzw. Satzungssänderung mit Wirkung zum 01.01.2021 beschlossen:

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 03.12.2020 nachfolgende Punkte, Satzungen bzw. Satzungssänderung mit Wirkung zum 01.01.2021 beschlossen:
  • 2. Nachtrag zur Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen des ZV WV Drei Harden (Kleinkläranlagensatzung) hier neu § 7:
  • Neue Satzungen des Zweckverbandes über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung in den Gemeinden Aventoft und Neukirchen (einschl. neuer Beiträge und Gebühren)
    (2) Für die Entleerungs- bzw. Entschlammungshäufigkeit gilt:
    • 1. Abflusslose Gruben werden einmal im Jahr nach den anerkannten Regeln der Technik entleert.
    • 2. Nachgerüstete Kleinkläranlagen (Mehrkammer-Ausfaulgruben) nach DIN 4261 werden regelmäßig in einem zweijährigen Rhythmus entleert.
    • 3. Technische Kleinkläranlagen werden nach Bedarf entleert.
    • 4. Bei Kleinkläranlagen, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, ist eine jährliche Abfuhr vorgeschrieben.
    • 5. Mehrkammer-Ausfaulgruben, für die ein Wartungsvertrag besteht, können auf Antrag auf eine Bedarfsentleerung umgestellt werden. Die Notwendigkeit der Entsorgung wird von zugelassenen Wartungsunternehmen durch die Schlammspiegelmessung im Rahmen der Wartung festgestellt. Dem Zweckverband ist unaufgefordert eine Durchschrift des Wartungsberichts zu übergeben. Eine Fäkalschlammentsorgung wird vom Zweckverband oder ihren Beauftragten durchgeführt, wenn der Schlammspiegel 50 % des Wasserspiegels in der ersten Kammer der Kleinkläranlage erreicht hat.
    • 6. Werden dem Zweckverband die Ergebnisse der regelmäßigen Messungen/Untersuchungen im Sinne des Abs. 5 nicht bzw. nicht rechtzeitig vorgelegt, erfolgt eine regelmäßige Entleerung oder Entschlammung der Kleinkläranlagen durch den Zweckverband oder ihren Beauftragten


    • 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Galmsbüll;
      • § 5 "Gebührensätze":
        1. (1) Die Grundgebühr beträgt 15,00 Euro je Monat
        2. (2) Die Zusatzgebühr beträgt 4,00 Euro je m3 eingeleitetes Schmutzwasser
    • 2. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Tinningstedt;
      • § 5 "Gebührensätze":
        1. (1) Die Grundgebühr beträgt 4,00 Euro/Monat/Wasserzähler
        2. (2) Die Zusatzgebühr beträgt 2,00 Euro/m3 eingeleitetes Schmutzwasser
    • 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Karlum;
      • § 5 "Gebührensätze":
        1. (1) Die Grundgebühr beträgt 6,00 Euro/Monat/Wasserzähler
        2. (2) Die Zusatzgebühr beträgt 3,90 Euro/m3 eingeleitetes Schmutzwasser

    Niebüll, 03.12.2020

    Verbandsvorsteher Nissen
  • 2020

    Bekanntmachung des ZwV Wasserversorgung DREI HARDEN

    Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 06.12.2019 folgendes beschlossen:

    3.1. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2018
    3.2. Entlastung des Verbandsvorstehers
    3.3. 3. Nachtrag zur Wasserabgabensatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Drei Harden
    3.4. Stundenverrechnungssätze der Monteure
    3.5. Übertragung der Abwasserbeseitigungsaufgabe der Gemeinden Aventoft und Neukirchen auf den Zweckverband
    3.6. Satzungen des Zweckverbandes über die Aufgabe der zentralen Schmutzwasserbeseitigung in den Gemeinden Aventoft und Neukirchen
    3.7. Satzungen des Zweckverbandes über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinden Aventoft und Neukirchen
    3.8. 3. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Bosbüll
    3.9. 1. Nachtrag über die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Emmelsbüll-Horsbüll
    3.10. 3. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Risum-Lindholm
    3.11. 2. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Stedesand
    3.12. Satzung des Zweckverbandes über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Galmsbüll
    3.13. Abwasserwirtschaftspläne 2019/2020 der Gemeinden Risum-Lindholm, Aventoft, Neukirchen, Stedesand, Galmsbüll, Dagebüll, Tinningstedt, Emmelsbüll-Horsbüll, Bosbüll, Enge-Sande, Karlum und Kleinkläranlagen
    3.14. 1. Nachtrag zum Trinkwasserwirtschaftsplan 2019 und den Trinkwasserwirtschaftsplan 2020
    3.15. 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2019 "Drei Harden gesamt" und den Wirtschaftsplan 2020 "Drei Harden gesamt"
    3.16. Wirtschaftsprüfer für das Wirtschaftsjahr 2020

    Der Jahresbericht liegt in der Zeit vom 10.01.2020 bis 27.01.2020 im Verwaltungsgebäude, Gotteskoogstraße 46, 25899 Niebüll während der Geschäftszeiten öffentlich aus.
    Niebüll, 06.12.2019

    Verbandsvorsteher Nissen

    Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 06.12.2019 nachfolgende Satzung bzw. Satzungssänderung zum 01.01.2020 beschlossen:

    Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 06.12.2019 nachfolgende Punkte, Satzungen bzw. Satzungsänderungen mit Wirkung zum 01.01.2020 beschlossen:
    • 3. Nachtrag zur Wasserabgabensatzung
      • § 4 "Beitragsmaßstab und Beitragssatz":
        (5) Wasserversorgungsbeitrag
        Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt je m2 Grundstücksfläche 1,50 Euro (zuzügl. MwSt.)
      • § 11 "Gebührensätze": (1) monatliche Grundgebühr
        QN 2,5 / Q3 4
        5,00 Euro (zuzügl. MwSt.)
        QN 6 / Q3 10
        6,20 Euro (zuzügl. MwSt.)
        QN 10 / Q3 16
        11,30 Euro (zuzügl. MwSt.)
        QN 15 / Q3 25
        27,60 Euro (zuzügl. MwSt.)
        QN 40 / Q3 63
        32,70 Euro (zuzügl. MwSt.)
        QN 60 / Q3 100
        42,90 Euro (zuzügl. MwSt.)
        QN 100 / Q3 160
        53,20 Euro (zuzügl. MwSt.)
        (2) Verbrauchsgebühr
        Für jeden vollen m3 wird 0,85 Euro (zuzügl. MwSt.) berechnet.

        (4) Standrohrzähler
        1. Für Standrohrzähler wird eine Leihgebühr von 2,00 Euro (zuzügl. MwSt.) pro Tag erhoben.
        2. Die verbrauchte Wassermenge wird mit 1,00 Euro (zuzügl. MwSt.) pro m3 berechnet.
    • Erhöhung Stundenverrechnungssätze der Monteure neuer Stundenverrechnungssatz 45,00 Euro (zuzügl. MwSt.)
    • Übertragung der Abwasserbeseitigungsaufgabe der Gemeinden Aventoft und Neukirchen auf den Zweckverband zum 01.01.2020 einschl. Abschluss der notwendigen Verträge
    • Neue Satzungen des Zweckverbandes über die Aufgaben der zentralen Schmutzwasserbeseitigung in den Gemeinden Aventoft und Neukirchen
    • Neue Satzungen des Zweckverbandes über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung in den Gemeinden Aventoft und Neukirchen (einschl. neuer Beiträge und Gebühren)
      Aventoft:
      • § 5 Gebührensätze:
        1. Grundgebühr 13,83 Euro / Monat / Wasserzähler
        2. Zusatzgebühr 3,40 Euro / m3
      • § 16 Beitragssatz: 11,00 Euro / m2 Grundstücksfläche
      Neukirchen:
      • § 5 Gebührensätze:
        1. Grundgebühr 12,50 Euro / Monat / Wasserzähler
        2. Zusatzgebühr 2,95 Euro / m3
      • § 16 Beitragssatz: 12,00 Euro / m2 Grundstücksfläche
    • 3. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Bosbüll;
      • § 12 "Gebührensatz":
        1. Die Grundgebühr beträgt 8,00 Euro je Monat
        2. Die Zusatzgebühr beträgt 2,90 Euro je m3 eingeleitetes Schmutzwasser.
    • 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Emmelsbüll-Horsbüll;
      • § 5 "Gebührensätze":
        1. Die Grundgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt 15,00 Euro / Monat / Wasserzähler.
        2. Die Zusatzgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt 4,00 Euro/m3.
    • 3. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Risum-Lindholm;
      • § 16 "Beitragssatz":
        Der Beitragssatz für die Herstellung der Abwasseranlage beträgt 12,00 Euro/m2
    • 2. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Stedesand;
      • § 16 "Beitragssatz":
        Der Beitragssatz für die Herstellung der Abwasseranlage beträgt 10,00 Euro/m2
    • Neue Satzung des Zweckverbandes über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung in den Gemeinden Galmsbüll (jetzt mit Beitragssatz);
      • § 16 "Beitragssatz":
        Der Beitragssatz für die Herstellung der Abwasseranlage beträgt 10,00 Euro/m2

    Niebüll, 06.12.2019

    Verbandsvorsteher Nissen

    2019

    Bekanntmachung des ZwV Wasserversorgung DREI HARDEN

    Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 06.12.2018 folgendes beschlossen:

    3.1. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2017
    3.2. Entlastung des Verbandsvorstehers
    3.3. Verbandssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Drei Harden
    3.4. 1. Nachtrag zur Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus den Grundstückskläranlagen "Kleinkläranlagensatzung"
    3.5. 2. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Risum-Lindholm
    3.6. 2. Nachtrag über die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Dagebüll
    3.7. Bau und Betrieb einer solaren Klärschlammtrocknungsanlage
    3.8. Abwasserwirtschaftspläne 2018/2019 der Gemeinden Risum-Lindholm, Stedesand, Galmsbüll, Dagebüll, Tinningstedt, Emmelsbüll-Horsbüll, Bosbüll, Enge-Sande, Karlum und Kleinkläranlagen
    3.9. 1. Nachtrag zum Trinkwasserwirtschaftsplan 2018 und den Trinkwasserwirtschaftsplan 2019
    3.10. 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2018 "Drei Harden gesamt" und den Wirtschaftsplan 2019 "Drei Harden gesamt"
    3.11. Wirtschaftsprüfer für das Wirtschaftsjahr 2019

    Der Jahresbericht liegt in der Zeit vom 21.01.2019 bis 04.02.2019 im Verwaltungsgebäude, Gotteskoogstraße 46, 25899 Niebüll während der Geschäftszeiten öffentlich aus.
    Niebüll, 06.12.2018

    Verbandsvorsteher Nissen

    Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 06.12.2018 nachfolgende Satzung bzw. Satzungssänderung zum 01.01.2019 beschlossen:


    Niebüll, 06.12.2018

    Verbandsvorsteher Nissen

    2018

    Bekanntmachung des ZwV Wasserversorgung DREI HARDEN

    Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 07.12.2017 folgendes beschlossen:

    3.1. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2016
    3.2. Entlastung des Verbandsvorstehers
    3.3. 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Tinningstedt
    3.4. Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Karlum
    3.5. Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Enge-Sande
    3.6. Abwasserwirtschaftspläne 2017/2018 der Gemeinden Risum-Lindholm, Stedesand, Galmsbüll, Dagebüll, Tinningstedt, Emmelsbüll-Horsbüll, Bosbüll, Enge-Sande, Karlum und Kleinkläranlagen
    3.7. 1. Nachtrag zum Trinkwasserwirtschaftsplan 2017 und den Trinkwasserwirtschaftsplan 2018
    3.8. 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2017 "Drei Harden gesamt" und den Wirtschaftsplan 2018 "Drei Harden gesamt"
    3.9. Wirtschaftsprüfer für das Wirtschaftsjahr 2018

    Der Jahresbericht liegt in der Zeit vom 27.12.2017 bis 12.01.2018 im Verwaltungsgebäude, Gotteskoogstraße 46, 25899 Niebüll während der Geschäftszeiten öffentlich aus.
    Niebüll, 07.12.2017

    Verbandsvorsteher Christiansen

    Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 07.12.2017 nachfolgende Satzung bzw. Satzungssänderung zum 01.01.2018 beschlossen:

    2017

    Bekanntmachung des ZwV Wasserversorgung DREI HARDEN

    Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 06.12.2016 folgendes beschlossen:

    3.1. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2015
    3.2. Entlastung des Verbandsvorstehers
    3.3. Wahl eines Hauptausschussmitgliedes
    3.4. Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Emmelsbüll-Horsbüll
    3.5. 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Stedesand
    3.6. Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen
    3.7. Abwasserwirtschaftspläne 2016/2017 der Gemeinden Risum-Lindholm, Stedesand, Galmsbüll, Dagebüll, Tinningstedt, Emmelsbüll-Horsbüll, Bosbüll, Enge-Sande, Karlum und Kleinkläranlagen
    3.8. 1. Nachtrag zum Trinkwasserwirtschaftsplan 2016 und den Trinkwasserwirtschaftsplan 2017
    3.9. 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2016 "Drei Harden gesamt" und den Wirtschaftsplan 2017 "Drei Harden gesamt"
    3.10. Wirtschaftsprüfer für das Wirtschaftsjahr 2017

    Der Jahresbericht liegt in der Zeit vom 27.12.2016 bis 12.01.2017 im Verwaltungsgebäude, Gotteskoogstraße 46, 25899 Niebüll während der Geschäftszeiten öffentlich aus.
    Niebüll, 06.12.2016

    Verbandsvorsteher Christiansen

    Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 06.12.2016 nachfolgende Satzung bzw. Satzungssänderung zum 01.01.2017 beschlossen:

    2016

    Bekanntmachung des ZwV Wasserversorgung DREI HARDEN

    Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.12.2015 folgendes beschlossen:

    3.1. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2014
    3.2. Entlastung des Verbandsvorstehers
    3.3. Abwasserwirtschaftspläne 2015/2016 der Gemeinden Risum-Lindholm, Stedesand, Galmsbüll, Dagebüll, Tinningstedt, Emmelsbüll-Horsbüll, Bosbüll, Enge-Sande, Karlum und Kleinkläranlagen
    3.4. Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Tinningstedt
    3.5. 2. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Bosbüll
    3.6. 1. Nachtrag zum Trinkwasserwirtschaftsplan 2015 und den Trinkwasserwirtschaftsplan 2016
    3.7. 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2015 "Drei Harden gesamt" und den Wirtschaftsplan 2016 "Drei Harden gesamt"
    3.8. Wirtschaftsprüfer für das Wirtschaftsjahr 2016
    3.9. Neuwahl eines Finanzausschussmitgliedes

    Der Jahresbericht liegt in der Zeit vom 12.02.2016 bis 29.02.2016 im Verwaltungsgebäude, Gotteskoogstraße 46, 25899 Niebüll während der Geschäftszeiten öffentlich aus.
    Niebüll, 15.12.2015

    Verbandsvorsteher Christiansen

    Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.12.2015 nachfolgende Satzung bzw. Satzungssänderung beschlossen:

    2015

    Bekanntmachung 2. Nachtrag 2015

    Bekanntmachung zur
    Verbandsversammlung vom 19.12.2014

    Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.12.2014 folgendes beschlossen:

    3.1. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2013
    3.2. Entlastung des Verbandsvorstehers
    3.3. Abwasserwirtschaftspläne 2014/2015 der Gemeinden Risum-Lindholm, Stedesand, Galmsbüll, Dagebüll, Tinningstedt, Emmelsbüll-Horsbüll, Bosbüll, Enge-Sande, Karlum und Kleinkläranlagen
    3.4. Erhöhung der Trinkwassergebühr; 2. Nachtrag zur Wasserabgabensatzung
    3.5. 1. Nachtrag zum Trinkwasserwirtschaftsplan 2014 und den Trinkwasserwirtschaftsplan 2015
    3.6. 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2014 "Drei Harden gesamt" und den Wirtschaftsplan 2015 "Drei Harden gesamt"
    3.7. Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge zur Übertragung der Aufgabe der dezentralen Abwasserbeseitigung für die Gemeinden Aventoft, Braderup, Ellhöft, Friedr.-Wilh.-Lübke-Koog, Holm, Humptrup, Klanxbüll, Lexgaard, Neukirchen, Rodenäs, Süderlügum, Uphusum und Westre sowie der Stadt Niebüll auf den Zweckverband
    3.8. Erweiterung der Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus den Grundstücksabwasseranlagen des Zweckverbandes Wasserversorgung Drei Harden (Kleinkläranlagensatzung) für die zusätzlich übernommenen Gemeinden; 1. Nachtrag zur Kleinkläranlagensatzung
    3.9. 2. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Bosbüll
    3.10. Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Gemeinde Langeneß über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zur Verwaltung der Abwassergebühren
    3.11. Wirtschaftsprüfer für das Wirtschaftsjahr 2015

    Der Jahresbericht liegt in der Zeit vom 22.01.2015 bis 10.02.2015 im Verwaltungsgebäude,
    Gotteskoogstraße 46, 25899 Niebüll während der Geschäftszeiten öffentlich aus.
    Niebüll, 19.12.2014

    Verbandsvorsteher Christiansen

    Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.12.2014 nachfolgende Satzungsänderungen zum 01.01.2015 beschlossen:

    • Erhöhung der Trinkwassergebühr; 2. Nachtrag zur Wasserabgabensatzung, § 11 (Gebührensätze), Abs. (2) Verbrauchsgebühr ändert sich wie folgt: "Für jeden vollen cbm Wasser wird 0,80 EUR (netto) berechnet".

    • 1. Nachtrag zur Kleinkläranlagensatzung; § 1 (Allgemeines), Abs. (1) wird wie um die Gemeinden Aventoft, Braderup, Ellhöft, Friedr.-Wilh.-Lübke-Koog, Holm, Humptrup, Klanxbüll, Klixbüll, Lexgaard, Neukirchen, Rodenäs, Süderlügum, Uphusum und Westre sowie die Stadt Niebüll erweitert.
      Download: 1. Nachtrag zur Kleinkläranlagensatzung

    • 2. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Bosbüll § 5 (Beitragssatz) wird wie folgt erweitert: "Für das Baugebiet Nr. 5 beträgt der Abwasseranschlussbeitrag 9,38 EUR je m2 anrechenbarer Grundstücksfläche".
      Download: 2. Nachtrag zur Abwasserbeseitigung

    2014

    Bekanntmachung zur
    Verbandsversammlung vom 29.01.2014

    Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.01.2014 folgendes beschlossen:

    3.1. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2012
    3.2. Entlastung des Verbandsvorstehers
    3.3. Wahl von Stellvertretern für die Hauptausschussmitglieder.
    3.4. Abwasserwirtschaftspläne 2013/2014 der Gemeinden Risum-Lindholm, Stedesand, Galmsbüll, Dagebüll, Tinningstedt, Emmelsbüll-Horsbüll, Bosbüll und Enge-Sande
    3.5. Erhöhung der Abwassergebühren in den Gemeinden Dagebüll, Galmsbüll, Emmelsbüll-Horsbüll und EngeSande
    3.6. 1. Nachtrag zum Trinkwasserwirtschaftsplan 2013 und den Trinkwasserwirtschaftsplan 2014
    3.7. 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2013 Drei Harden gesamt und den Wirtschaftsplan 2014 Drei Harden gesamt
    3.8. Übertragung der Abwasserbeseitigungsaufgabe der Gemeinde Karlum auf den Zweckverband zum 01.01.2014
    3.9. Erhöhung der Abwasserabrechnungsgebühr
    3.10. Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Kleinkläranlagensatzung)
    3.11. Wirtschaftsprüfer für das Wirtschaftsjahr 2014

    Der Jahresbericht liegt in der Zeit vom 19.02.2014 bis 10.03.2014 im Verwaltungsgebäude,
    Gotteskoogstraße 46, 25899 Niebüll während der Geschäftszeiten öffentlich aus.
    Niebüll, 29.01.2014

    Verbandsvorsteher Christiansen

    Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen

    Erhöhung der Abwassergebühren in den Gemeinden Dagebüll, Galmsbüll, Emmelsbüll-Horsbüll und Enge-Sande

    Wassergeldabrechnungen dieses Jahr später

    Der Zweckverband Wasserversorgung "Drei Harden" weist darauf hin, dass die Abrechnungen für Trink- und Abwasser in diesem Jahr durch die Einführung einer neuen Abrechnungssoftware etwa 14 Tage später als sonst üblich versandt werden.

    Voraussichtlich werden die Bescheide somit erst Anfang Februar 2014 versandt. Damit verschiebt sich der erste Abbuchungstermin auf Anfang März 2014. Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.

    2013

    Allgemeines zu Bekanntmachungen

    Bekanntmachung über die Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Drei Harden

    Beschluss der Verbandsversammlung vom 08.12.2011

    Satzungen des Zweckverbandes werden im Internet unter der Internetadresse www.dreiharden.net unter "Bekanntmachungen" bereitgestellt und verkündet.

    Auf die Bekanntmachung ist zuvor innerhalb eines Zeitraumes von drei Tagen in der Tageszeitung "Nordfriesland Tageblatt" durch Amtliche Bekanntmachung hinzuweisen.

    Die Veröffentlichung ist mit Ablauf des Tages bewirkt, an dem sie im Internet verfügbar ist. Der Hinweis in der Zeitung entfällt bei Bekanntmachungen, die keine Rechtsetzungsvorhaben betreffen.

    Auf diese Änderung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 der Bekanntmachungsverordnung nachrichtlich hingewiesen.

    Niebüll, 07.02.2012

    gez. Christiansen

    Verbandsvorsteher

     

    Drei Harden:
    Ver- und Entsorgungsgebiet

    Verbandsgebiet

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