Zum Kreislauf, der die Wasserversorgung sicherstellt, gehört auch die Abwasserentsorgung mit der Reinigung des "gebrauchten" Wassers. Im Landeswassergesetz heißt es, dass die Gemeinden für die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung zuständig sind. Der Zweckverband Drei Harden bietet seinen Mitgliedsgemeinden seit einigen Jahren Unterstützung bei dieser Aufgabe an. Bei Bedarf können Mitgliedsgemeinden Teilbereiche Ihrer Abwasserbeseitigung, wie z.B. die technischen Betreuung oder die Verwaltung ihrer Abwasseranlagen, als Dienstleistung, oder aber auch die gesamte Aufgabe der Abwasserbeseitigungspflicht durch öffentlich-rechtlichen Vertrag auf den Zweckverband Drei Harden, in dem sie Mitglied sind, übertragen. Alle Mitgliedsgemeinden nutzen dieses Angebot bei der Abrechnung der Abwassergebühren schon seit vielen Jahren, z.T. Jahrzehnten.
Im Jahr 2004 übernahm Drei Harden von der Gemeinde Bosbüll die komplette Aufgabe der Abwasserentsorgung, d.h. der Verband hat die Abwasserentsorgungsanlagen von der Gemeinde gekauft und betreibt diese nun kostendeckend für die Bürger. Gleichzeitig bedeutet dieses, dass Drei Harden für die Ermittlung der Gebühren und Beiträge und natürlich auch für die Herstellung und Unterhaltung der technischen Anlagen zuständig ist.
Zum 01. Januar 2008 übertrugen auch die Gemeinden Risum-Lindholm, Stedesand, Dagebüll und Galmsbüll die Abwasserbeseitigungsaufgabe und die Abwasseranlagen auf Drei Harden. Die Gemeinde Emmelsbüll-Horsbüll folgt zum 01. Juli 2009 und weitere Verhandlungen stehen an.
Drei Harden: Abwasser
Klärwerk in Dagebüll